Harnröhrenstriktur bei verengter Harnröhre (Urethrotomie)

Bei einer Harnröhrenstriktur, also einer starken Verengung der Harnröhre, kann es notwendig werden, eine Harnröhrenschlitzung durchzuführen. Dabei wird das Gewebe der Harnröhre bei einem endoskopischen Eingriff eingeschnitten, was als Urethrotomie bezeichnet wird. Zwei gängige Formen der Urethrotomie haben sich im Bereich der Urologie bewährt: die inneren Urethrotomien nach Sachse und nach Otis. Welches Gerät Anwendung findet, liegt an der Lage der Striktur. Ist die Verengung mit dem Endoskop einsehbar, wird eine Harnröhrenschlitzung nach Sachse durchgeführt. Das Gerät wird dann in die Harnröhre eingeführt und ein kleines chirurgisches Messer in das Endoskop eingebracht. Auf Höhe der Striktur kann sie nun unter Sicht eingeschnitten werden, so wird ein physiologischer Abfluss von Urin wieder gewährleistet.

Unter Urethrotomie versteht man das chirurgische Einschneiden in das Gewebe der Harnröhre. Notwendig wird dieser Eingriff bei Verengungen der Harnröhre. Je nach Lokalisation der Engstelle ist das zu behandelnde Areal für den Arzt kaum einsehbar. Schwierig ist dies zum Beispiel beim äusseren Ausgang der Harnröhre. Daher wird in diesen Fällen die Harnröhrenschlitzung nach Otis angewandt. Dabei führt der Urologe das Endoskop in die Harnröhre ein. Nun kann ein kleines chirurgisches Messer an der Spitze dieser Sonde ausgefahren werden, so dass es beim Zurückziehen zu einem kleinen Einschnitt in die Harnröhre kommt. Bei der Harnröhrenschlitzung nach Otis muss dieser Eingriff aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse „blind“ durchgeführt werden.

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